Geräteverleih
Geräteliste (Stand: September 2024)

Verleih-Vereinbarung
Gemäß dem mit der Haftpflichtkasse Darmstadt abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrag Nr. 362 49 254 /FK gilt als versichert, die gesetzliche Haftpflicht aus dem Verleih von
- Gartengeräten aller Art (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Heckenscheren, Vertikutierer, Motorsägen, Leitern etc.);
- handwerklichen Arbeitsgeräten aller Art, insbesondere von Elektrowerkzeugen (z.B. Arbeits- und Baugerüste, Bohrmaschinen, Hobelmaschinen etc.);
- motorgetriebenen Arbeitsmaschinen / Kraftfahrzeugen aller Art, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt (z.B. Aufsitzmäher, Kehrmaschinen);
- laut Betriebserlaubnis als “selbständige Arbeitsmaschinen” ausgewiesenen Fahrzeugen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt (z.B. Aufsitzmäher, Kehrmaschinen etc.);
- Obstpressen, Keltereien, Brennereien, etc;
- Schädlingsbekämpfungsspritzen etc.
Als mitversichert gilt auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung der Geräte für vereinseigene Zwecke.
Voraussetzung des Versicherungsschutzes ist, dass als Entgelt nur die reinen Unkosten verlangt werden, d.h., der Verein das Gerät ohne Gewinnerzielungsabsicht verleiht.
Ausgeschlossen bleiben die Haftungen
- aus vorsätzlichen Handlungen;
- aus der Außerachtlassung von Gebrauchsanweisungen oder behördlichen Vorschriften;
- für Schäden am behandelten Gut selbst.
Die Deckungssummen betragen 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden.